Fake News zu unseren Initiativen: Wir stellen klar!
Nach der Lancierung der «Einmal-darüber-schlafen-Initiative» und der «Lebensfähige-Babys-retten-Initiative» am 21. Dezember 2021 überboten sich diverse Medien geradezu in unsachgemässer Berichterstattung. In dieser Rubrik stellen wir klar, was stimmt und welche Meldungen «Fake News» sind.
Wir danken insbesondere dem «Nebelspalter», der in seinem Beitrag vom 13. Januar 2022 die «Fake News» benennt und die Fakten zu unseren Initiativen bestens veranschaulicht.
Was der «Blick» und Camille Lothe behaupten
Der «Blick» gibt der Zürcher JSVP-Präsidentin Camille Lothe eine Plattform, die auf Twitter äussert, sie verstehe nicht, weshalb «unsere Partei ein Abtreibungsverbot nach der 12. Schwangerschaftswoche bei lebensbedrohlichen Umständen für die Mutter anstreben soll.»
Zudem schrieb der «Blick»: «Aktuell sind Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz bis weit nach der 12. Schwangerschaftswoche möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Auch eine geistige oder körperliche Behinderung des Ungeborenen kann ein Grund für einen späten Abbruch sein, da dies manchmal erst spät diagnostiziert wird.»
Was wahr ist
Die Aussagen von Lothe sind gleich doppelt falsch: Erstens sollen (mit der «Lebensfähige-Babys-retten-Initiative») nicht Abtreibungen ab der 12. Woche verboten werden, sondern wie erwähnt erst ab etwa der 22. Woche. Zudem ist ein Abbruch bei lebensbedrohlichen Umständen für die Mutter explizit erlaubt.
Der «Blick» vermied es in seinen Ausführungen, den wohl häufigsten Grund für einen Abbruch nach der 12. Woche zu erwähnen: eine «schwere seelische Notlage» der Schwangeren, wie sie von einem Arzt bestätigt werden muss. Der «Blick» suggerierte mit dieser Unterlassung fälschlicherweise, dass schon heute eine Abtreibung nach der 12. Woche nur bei einer Krankheit oder Missbildung des Fötus oder bei einer Gefahr für die Mutter möglich sei.
Was die «Wochenzeitung» behauptet
Am 6. Januar liess sich die «WoZ» herab, die Initiativen zu kommentieren – unter dem Titel «Entmündigung» der Frauen». Die Zeitung behauptete, dass eine der beiden Initiativen Spätabtreibungen verhindern wolle, «selbst wenn lebensbedrohliche Umstände bestehen». Das ist, wie erwähnt, komplett falsch.
Was wahr ist
Richtig ist: Erstens sollen nicht Abtreibungen ab der 12. Woche verboten werden, sondern erst ab etwa der 22. Woche. Zudem bleibt ein Abbruch bei lebensbedrohlichen Umständen für die Mutter explizit erlaubt.